Hinweise zum Datenschutz

Düngung BW ist ein Hilfsmittel für die Umsetzung von düngerechtlichen Vorgaben in der Praxis. Es ist kein Kontrollinstrument für die Landesverwaltung.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
pressestelle@mlr.bwl.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erreichen Sie unter:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
datenschutz@mlr.bwl.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO Ihre Einwilligung. Die erhobenen Daten dienen nur den nachfolgend genannten Zwecken und der Dokumentation Ihrer Zustimmung.

Nutzung der Anwendung ohne Anmeldung

Wenn Sie Düngung BW nutzen ohne sich angemeldet zu haben, werden keine Daten gespeichert.

Nutzung der Anwendung mit Anmeldung

Vorgenommene Einstellungen sind jederzeit änderbar.

In Düngung BW gespeicherte Daten werden zentral auf einer Datenbank bei der landeseigenen BITBW (IT Baden-Württemberg; nähere Informationen finden Sie hier: www.bitbw.de) gespeichert. Der Support des LGL (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung) kann bei technischen Problemen zugreifen.

  1. Stammdaten

Ihre in Düngung BW hinterlegten Stammdaten (Betriebsnummer, Name, Vorname, Anschrift, E-Mail, Fax, ggf. Kundennummer des bearbeitenden Labors) werden zentral in der Datenbank gespeichert.

  1. Düngebedarfsermittlung
    Wird eine Düngebedarfsermittlung mit „Berechnen“ abgeschlossen, werden keine Daten gespeichert.
    Wird eine Düngebedarfsermittlung mit „Berechnen und online speichern“ abgeschlossen, werden die Daten zur Düngebedarfsermittlung zentral in der Datenbank gespeichert. Nur Sie selbst oder ein von Ihnen aktiv beauftragter Meldevertreter hat Zugriff auf die Daten zur Düngebedarfsermittlung (auch nicht die Landwirtschaftsämter oder weitere Mitarbeiter der Landesverwaltung!).

 

  1. Düngeplanung, Aufzeichnung von Düngungsmaßnahmen und Summierung nach Anlage 5 DüV

Wird eine Düngeplanung oder eine Aufzeichnung von Düngungsmaßnahmen erstellt, werden die Daten zur Düngeplanung und Aufzeichnung von Düngungsmaßnahmen zentral in der Datenbank gespeichert.
Nur Sie selbst oder ein von Ihnen aktiv beauftragter Meldevertreter hat Zugriff auf diese Daten (auch nicht die Landwirtschaftsämter oder weitere Mitarbeiter der Landesverwaltung!).

 

  1. Teilnahme am Nitratinformationsdienst (NID)
    Bei der Teilnahme am Nitratinformationsdienst werden die NID-Daten zentral in der Datenbank gespeichert.

2-stufiges Datenschutzmodell:
Sie entscheiden in Düngung BW (Stammdaten persönliche → Einstellungen) oder auf den NID-Papiererhebungsformularen, wer Ihre NID-Daten erhalten darf.

    • Nur das von Ihnen zur Analyse und Berichterstattung beauftragte Labor erhält Ihre personenbezogenen Daten. Das LTZ (Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg) erhält NID-Daten (ohne Name, Adresse, Betriebs- und Schlagname/-nummer) zur Berechnung der NID-Referenzwerte.

oder

    • Auch das zuständige Landwirtschaftsamt bzw. Regierungspräsidium erhält personalisierte Daten (also Name, Adresse, NID-Daten) zur weiteren Beratung. Zum Ende des Folgejahres wird die Zuordnung der Adressen zu den Standortdaten gelöscht.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage Ihres zuständigen Landratsamtes und Regierungspräsidiums.

  1. Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz
    Wird ein Nährstoffvergleich oder eine Stoffstrombilanz in Düngung BW erstellt, werden diese Daten zentral in der Datenbank gespeichert..
    Sie entscheiden in Düngung BW (Stammdaten persönliche → Einstellungen) ob Sie Ihre Daten des Nährstoffvergleichs und der Stoffstrombilanz zu Auswertungszwecken zur Verfügung stellen möchten oder nicht.
    • Nur Sie selbst oder ein von Ihnen aktiv beauftragter Meldevertreter hat Zugriff auf die Daten des Nährstoffvergleichs und der Stoffstrombilanz (auch nicht die Landwirtschaftsämter oder weitere Mitarbeiter der Landesverwaltung!).
    • Auch die auswertende Landesanstalt (Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) oder Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)) erhält Ihre Daten des Nährstoffvergleichs und der Stoffstrombilanz (ohne Name, Adresse, Betriebsnummer) für Auswertungszwecke.

Warum werden Daten des Nährstoffvergleiches bzw. der Stoffstrombilanz ausgewertet (vorbehaltlich der Zustimmung des Nutzers)?

Durch die Daten erhoffen wir uns:

  • fachliche Vorgaben/Fragestellungen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft neu bewerten zu können,
  • die nötige Evaluierung der Stoffstrombilanz praxisnah durchführen zu können,
  • Aussagen zur Höhe des Nährstoffüberschusses im Nährstoffvergleich nach DüV
  • Ideen und neue Lösungsansätze für eine praxisnahe Beratung zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft und des einzelnen Betriebes zu erhalten
    und/oder
  • einen effizienteren Umgang mit Nährstoffen zu entwickeln.

→Es werden weder Name, Adresse noch Betriebsnummer an die auswertende Landesanstalt übermittelt.

Die Daten werden nicht für Kontrollzwecke verwendet!

Speicherdauer

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden bis maximal einen Monat nach Eingang Ihres Widerrufs verarbeitet. Daten zum Nachweis der Zulässigkeit der Datenverarbeitung werden über den Widerruf hinaus für 10 Jahre gespeichert, anschließend wird geprüft, ob eine längere Speicherung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Ansonsten beträgt die Speicherdauer sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres.

Betroffenenrechte

Nach den Maßgaben der Artikel 15 bis 18 und 20 DSGVO haben Sie das Recht:

    • Auskunft über Sie betreffende, gespeicherte personenbezogene Daten zu verlangen;
    • die Berichtigung unrichtiger, Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen;
    • die Löschung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen;
    • die Einschränkung der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen;
    • die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die Sie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereitgestellt haben, an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen den Datenschutz verstößt, haben Sie, unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg: poststelle@lfdi.bwl.de.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO findet nicht statt.  

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten?

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Ohne Ihre Zustimmung dürfen wir Ihre Daten nicht verarbeiten.